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          Fürsorgliche Pflege und Betreuung mit Herz und Verstand
LEISTUNGEN
Rundumversorgung aus einer Hand 

Rundumversorgung aus einer Hand

 

Pflege
Leistungen nach SGB V (§§ 132, 132a Abs. 2 SGB V, § 24 g und h SGB V
  • Verabreichen ärztlich verordneter Medikamente
  • Medizinische Behandlungspflege und häusliche Krankenpflege wie:
  • An- und ausziehen von  Kompressionsstrümpfen
  • Kompressionsverbände
  • Wundversorgung uvm.


Leistungen nach SGB XI (§ 72 und § 75)

 

Grundpflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen der Pflegeversicherung wie:

 

  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Lagern
  • Mund- und Zahnpflege            Teilkörperwaschen
  • Ganzkörperwaschen 


Betreuung 

Leistungen nach SGB XI (§ 45b)



  • Zusätzliche Betreuungsleistungen bei Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
  • Durch die Unterstützung von 125 Euro kann eine unterstützende Tätigkeit für die Pflegebedürftigen entstehen. Diese können verschiedene Dienstleistungen in Anspruch nehmen und mit der Pflegekasse abrechnen.
  • Einzelbetreuung
  • Beschäftigung (basteln, lesen, spielen usw.)
  • Spaziergänge uvm.

 

 

Hauswirtschaft 

Leistungen nach SGB XI (§ 72 und § 75)


  • Begleitung bei Aktivitäten
  • Hilfe bei der Haushaltsführung Pflegerische Betreuungsmaßnahmen uvm.

sonstige Leistungen 

Beratungsgespräche (nach SGB XI § 37, Abs 3)


für Pflegebedürftige, die von Angehörigen versorgt werden

Verhinderungspflege (nach SGB XI § 39)

Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson Individuelle und private  Leistungsvereinbarungen 

sind jederzeit in den folgenden Bereichen möglich

  • Behandlungspflege, sofern die gewünschten Maßnahmen ärztlich verordnet werden
  • Grundpflege
  • Hauswirtschaftliche Versorgung Betreuung
  • Beratung von pflegenden Angehörigen 
  • Dienstleistungen rund um Haus und Garten

 





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