LEISTUNGEN
Rundumversorgung aus einer Hand
Rundumversorgung aus einer Hand
Pflege
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Leistungen nach SGB V (§§ 132, 132a Abs. 2 SGB V, § 24 g und h SGB V
- Verabreichen ärztlich verordneter Medikamente
- Medizinische Behandlungspflege und häusliche Krankenpflege wie:
- An- und ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Kompressionsverbände
- Wundversorgung uvm.
Leistungen nach SGB XI (§ 72 und § 75)
Grundpflegerische und hauswirtschaftliche Leistungen der Pflegeversicherung wie:
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Lagern
- Mund- und Zahnpflege Teilkörperwaschen
- Ganzkörperwaschen
Betreuung
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Leistungen nach SGB XI (§ 45b)
- Zusätzliche Betreuungsleistungen bei Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
- Durch die Unterstützung von 125 Euro kann eine unterstützende Tätigkeit für die Pflegebedürftigen entstehen. Diese können verschiedene Dienstleistungen in Anspruch nehmen und mit der Pflegekasse abrechnen.
- Einzelbetreuung
- Beschäftigung (basteln, lesen, spielen usw.)
- Spaziergänge uvm.
Hauswirtschaft
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Leistungen nach SGB XI (§ 72 und § 75)
- Begleitung bei Aktivitäten
- Hilfe bei der Haushaltsführung Pflegerische Betreuungsmaßnahmen uvm.
sonstige Leistungen
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Beratungsgespräche (nach SGB XI § 37, Abs 3)
für Pflegebedürftige, die von Angehörigen versorgt werden
Verhinderungspflege (nach SGB XI § 39)
Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson Individuelle und private Leistungsvereinbarungen
sind jederzeit in den folgenden Bereichen möglich
- Behandlungspflege, sofern die gewünschten Maßnahmen ärztlich verordnet werden
- Grundpflege
- Hauswirtschaftliche Versorgung Betreuung
- Beratung von pflegenden Angehörigen
- Dienstleistungen rund um Haus und Garten
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